Schulordnung
Die Schulordnung der Grundschule Marienmünster
Nachstehend finden Sie die Schulordnung mit den Inhalten
- Schülerinnen und Schüler
- Lehrkräfte
- Eltern
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Die Schülerinnen und Schüler der Grundschule Marienmünster betreffend
Regeln des Umgangs miteinander
- Ich begegne meinen Mitschülern und den Erwachsenen höflich, respektvoll und hilfsbereit.
- Niemand wird ausgelacht.
- Ich folge den Anweisungen der Lehrer und der Betreuer.
- Wir wollen keine Gewalt an unserer Schule, weder durch Worte, noch durch Taten. Meinungsverschiedenheiten kläre ich respektvoll mit netten Worten.
- Wenn wir einen Streit nicht lösen können, holen wir uns Unterstützung durch die Streitschlichter oder eine Lehrkraft.
Verhalten im Unterricht
Ich bin für das Gelingen des Unterrichts mitverantwortlich:
- Ich arbeite gut mit und störe nicht.
- Ich achte auf vollständiges und ordentliches Arbeitsmaterial.
- Ich erledige meine (Haus)Aufgaben vollständig und gewissenhaft.
- Ich gebe bei Schwierigkeiten nicht so schnell auf.
- Ich halte unsere vereinbarten Gesprächsregeln ein:
- Ich melde mich, bevor ich rede.
- Ich sehe meine Gesprächspartner an.
- Ich höre dem Anderen zu.
- Ich gehe nach Möglichkeit nur in den Pausen auf die Toilette.
Umgang mit Einrichtungsgegenständen und Materialien
Mit Einrichtungsgegenständen und Materialien gehe ich ordentlich um. Dinge, die man mir anvertraut, behandle ich pfleglich. Die von der Schule geliehenen Bücher sind als Schuleigentum gekennzeichnet. Wenn ich sie mutwillig beschädige, müssen meine Eltern sie ersetzen.
Verhalten im Klassenraum und im Schulgebäude
- Wenn es um 8 Uhr klingelt, gehe ich unverzüglich in den Klassenraum.
- Im Schulgebäude gehe ich langsam und verhalte mich leise, friedlich und freundlich.
- Ich streife die Füße auf den Matten im Eingangsbereich ab.
- Ich hänge meine Jacke oder meinen Mantel auf dem Flur an den Haken.
- Ich ziehe meine Puschen an, bevor ich in die Klasse gehe.
- Mittags stelle ich meinen Stuhl hoch.
- Ich achte auf Sauberkeit im Klassenraum.
- Ich sammele den Müll getrennt.
Verhalten an der Bushaltestelle
- Morgens:
Eine Lehrerin nimmt mich an der Bushaltestelle in Empfang und hilft mir beim Überqueren der Straße. - Ich gehe ruhig und zügig gemeinsam mit meinen Mitschülern auf den Schulhof.
- Mittags:
Ich treffe mich mit den anderen Buskindern an den „Linien“ auf dem oberen Schulhof und gehe gemeinsam mit der Lehrerin zur Bushaltestelle. - An der Bushaltestelle stehe ich ruhig und verlasse nicht die Gruppe.
- Wir steigen nacheinander ruhig und zügig in den Bus ein und setzen uns sofort auf einen Platz.
- Ich folge den Anweisungen der Aufsicht und des Busfahrers.
Regeln für die Pausen
- Ich frühstücke gemeinsam mit meinen Klassenkameraden in Ruhe im Klassenraum.
- Ich gehe nach dem Klingeln unverzüglich auf den Pausenhof und trödele nicht herum.
- Während der Pause laufe ich nicht im Schulgebäude herum.
- Die Pausenaufsicht und die Streitschlichter sind meine Ansprechpartner bei Auseinandersetzungen in der Pause.
- Sobald es klingelt, stelle ich mich mit meiner Klasse auf und warte auf die Lehrerin.
- Der Schulhof ist für alle da. Ich lasse auch andere Kinder die Spielgeräte benutzen.
- Spielen macht gemeinsam mehr Spaß. Ich lasse andere Kinder auch mitspielen.
- Ich klettere nicht auf Bäume und renne nicht durch die Büsche.
- Fußball spiele ich nur auf dem oberen Schulhof.
- Ich halte mich an die mit meiner Lehrerin besprochenen Regeln.
Verhaltensregeln für die Schülerbibliothek
- Ich betrete langsam und leise den Raum.
- In der Schülerbibliothek trinke und esse ich nicht.
- Ich befolge immer die Anweisungen der Lehrerin.
- Ich stelle alle Bücher wieder dahin, woher ich sie genommen habe.
- In der Schülerbibliothek bin ich leise.
- Ich gehe nur an das Tablet, das ich auch benutzen soll und gehe vorsichtig damit um.
- Ich schalte das Tablet erst ein, wenn die Lehrerin es sagt.
- Ich benutze den Kopfhörer und den Stift nur, wenn die Lehrerin es erlaubt.
- Ich probiere nichts alleine aus und verändere den Desktop nicht.
- Im Internet besuche ich nur Seiten, die die Lehrerin mir erlaubt.
- Wenn etwas nicht funktioniert, rufe ich die Lehrerin.
- Ich fahre das Tablet erst herunter, wenn die Lehrerin es mir sagt.
- Ich räume meinen Platz auf und stelle die Stühle hoch, bevor ich die Schülerbibliothek verlasse.
Konsequenzen
Wer unsere Absprachen nicht einhalten kann, muss dafür Verantwortung übernehmen und entsprechende Konsequenzen akzeptieren. Ich muss...
- mich entschuldigen.
- Informationen an meine Eltern weiterleiten.
- Versäumtes zusätzlich zu den Hausaufgaben nachholen.
- mich an der entsprechenden Aufräum- und Reinigungsaktion beteiligen.
- für eine bestimmte „Timeoutzeit“ den Raum verlassen und in eine Nachbarklasse gehen.
- für eine bestimmte Zeit den Schulhof verlassen und unter Aufsicht im Schulgebäude bleiben.
- über mein Verhalten nachdenken, es schriftlich darlegen und eine Konsequenz („Wiedergutmachung“) formulieren.
Sollten erzieherische Maßnahmen nicht ausreichen, werden die Ordnungsmaßnahmen der ASchO durchgeführt.
Die Lehrkräfte der Grundschule Marienmünster betreffend
Zum Umgang miteinander
- Wir pflegen einen respektvollen Umgang miteinander, der sich durch Freundlichkeit, Höflichkeit und Sachlichkeit kennzeichnet.
- Mögliche Probleme sprechen wir direkt an und tauschen uns nicht über dritte aus.
- Eventuelle Probleme von anderen und mit anderen nehmen wir wahr und auch ernst.
- Wir zeigen bei Bedarf die Bereitschaft zu Gesprächen.
- Wir nehmen Rücksicht auf die persönlichen Befindlichkeiten des anderen.
- Wir zeigen Bereitschaft zum Austausch, u.a. über Material, Ideen, Probleme mit Eltern und Schülern.
- Wir unterstützen uns gegenseitig durch gemeinsame Vereinbarungen.
Zum Umgang mit Eltern
Jede Lehrerin und jeder Lehrer steht den Eltern für Gespräche zur Verfügung. Sie informieren und beraten die Eltern ganz allgemein
- über Bildungs- und Erziehungsziele
- über Unterrichtsmethoden und –inhalte
- über Leistungsbewertung
auf Elternabenden, in Info- Briefen und im Einzelnen
- über den Leistungsstand des eigenen Kindes
- über die Lernentwicklung des eigenen Kindes
- über Fördermöglichkeiten des eigenen Kindes.
bei Elternsprechtagen, in Einzelgesprächen, in Mitteilungen im Hausaufgabenheft. Dazu gibt jede Lehrperson den Eltern Zeiten und Wege der Kontaktaufnahme bekannt. Damit die Gespräche zufriedenstellend und gewinnbringend geführt werden, sollten Gesprächstermine zunächst mit den jeweils zuständigen Fachlehrerinnen, dann ggf. mit der Klassenlehrerin vereinbart werden. Die Gespräche werden offen, höflich und respektvoll geführt. Die Lehrerinnen äußern sich fachkompetent zu schulischen Themen. Jede Lehrerin ermöglicht, begleitet und unterstützt jedes Kind dabei, Lernerfolge zu erzielen.
Sicherheit und Sauberkeit im Klassenraum
- Der Klassenraum wird zum Unterrichtsende besenrein verlassen.
- Es wird darauf geachtet, dass die Stühle zum Unterrichtsende hochgestellt werden.
- Die Fenster werden geschlossen und die Gardinen aufgezogen, wenn der Raum verlassen wird.
- Die Beleuchtung, die Computer und andere elektrische Geräte werden ausgeschaltet.
- Es wird auf die Mülltrennung geachtet.
- Mögliche Gefahrenstellen sind zu vermeiden.
Zu den Fachräumen
Um eine Doppelbelegung zu vermeiden, tragen sich die Lehrkräfte im Vorfeld in den jeweiligen Raumbelegungsplan ein. Sollte ein Fachraum zu einer bestimmten Zeit nicht genutzt werden, kann er auch spontan belegt werden. Für alle Fachräume inklusive der Turnhalle gelten auch die Regeln zur Sicherheit und Sauberkeit im Klassenraum, damit der jeweilige Raum im Anschluss weiter genutzt werden kann.
Zur Schülerbibliothek
Die Ausleihe von Büchern findet immer an zwei vorher festgelegten Vormittagen in der Woche statt. In der Bücherei sind ein bis zwei Eltern anwesend, welche die Ausleihe durchführen. Die Klassenlehrerinnen schicken entweder ausgesuchte Kinder zu fest vereinbarten Terminen in die Bücherei oder gehen gemeinsam mit dem Klassenverband dorthin.
Weiterhin kann die Bücherei von einer Klasse auch bei Bedarf zusätzlich zur Ausleihe aufgesucht werden, um z.B. dort mit „Antolin“ zu arbeiten. Die Kinder werden angehalten, die Bücher wieder an Ort und Stelle in das jeweilige Bücherregal zurück zu stellen, von wo sie es genommen haben. Zurückgegebene Bücher werden während der Ausleihe von den Eltern in die Bücherregale gestellt.
Die Tablets werden von der Lehrkraft an die Kinder ausgegeben und anschließend auch wieder in den Schrank geräumt. Die Kinder unterschreiben für die Schülerbibliothek einen Vertrag, in dem sie sich mit den Verhaltensregeln in diesem Raum einverstanden erklären.
Pausenordnung
PAUSENZEITEN
Frühaufsicht: 8.00 – 8.15 Uhr
Frühstückspause: 9.45 – 9.55 Uhr
1. große Pause: 9.55 – 10.15 Uhr
2. große Pause: 11.45 – 12.00 Uhr
PAUSENREGELN
Die Klassenlehrerin spricht mit den Kindern über ein angemessenes Verhalten an den Spielgeräten.
PAUSENAUSLEIHE
Die Pausenausleihe des Spielzeugs wird durch die Klassen 3 geregelt, eine Lehrkraft hilft bei der Organisation.
REGENPAUSEN
- Regenpausen: Die Aufsicht führende Lehrkraft schickt Schüler durch alle Klassen und informiert über die Regenpause. Alternativ kann eine Ansage über das Sekretariat veranlasst werden.
- Im Winter: Schneeballwerfen ist verboten, benutzen der Spielgeräte und Rutschen nur auf der ggf. ausgewiesenen Eisbahn (die Aufsicht entscheidet).
- Kleidung und Schuhe sind vor dem Betreten des Gebäudes von Schnee und Schmutz zu befreien (Eimer und Handfeger stehen am Eingang bereit).
FRÜHAUFSICHT
- Die Aufsicht führende Lehrkraft ist ab 8 Uhr auf dem Schulhof.
- Eine weitere Lehrkraft führt ab 7.55 Uhr die Aufsicht am Busbahnhof.
ERSTE GROSSE PAUSE
- Zwei Lehrkräfte führen Aufsicht auf dem Schulhof.
- Die Aufsicht führenden Lehrkräfte der ersten Pause sorgen für das Wegräumen der Spielgeräte.
ZWEITE GROSSE PAUSE
- Eine Lehrkraft führt Aufsicht.
- Eine weitere Lehrkraft führt Aufsicht am Busbahnhof.
- Die Aufsicht führende Lehrkraft der zweiten Pause sorgt für das Wegräumen der Spielgeräte.
BUSAUFSICHT
Eine Lehrkraft führt die Busaufsicht. Die Kinder versammeln sich vor den „Linien“ auf dem oberen Schulhof. Die Lehrkraft geleitet die Kinder zum Busbahnhof und bleibt dort, bis alle Kinder in den Bus eingestiegen sind. Sie vergewissert sich, dass alle Kinder in den richtigen Bus einsteigen.
Die Eltern der Grundschule Marienmünster betreffend
Zur Zusammenarbeit von Lehrkräften und Eltern
- Jede Lehrerin und jeder Lehrer informiert und berät die Eltern gerne. Die Lehrkräfte stehen fachkompetent für Gespräche zu schulischen Themen zur Verfügung.
- Jede Lehrkraft ermöglicht, begleitet und unterstützt jedes Kind dabei, Lernerfolge zu erzielen.
- Die Eltern unterstützen die schulischen Bemühungen, indem sie aktives Interesse daran zeigen, an welchen Inhalten das Kind im Unterricht, im Bereich der OGS und als Hausaufgabe arbeitet.
- Die Eltern bestätigen mit ihrer Unterschrift zeitnah die Kenntnisnahme von Info-Briefen (per Rückläufer), Klassenarbeiten und Mitteilungen im Hausaufgabenheft und nehmen an Elternabenden /Elternsprechtagen teil.
Zum Umgang miteinander
Damit Gespräche zufriedenstellend und gewinnbringend geführt werden können, gelten an unserer Schule folgende Regeln:
- Die Eltern respektieren die Fachkompetenz der Lehrkraft.
- Die Eltern akzeptieren die von der jeweiligen Lehrperson aufgestellten Zeiten der Erreichbarkeit.
- Es wird mit der Lehrkraft zunächst ein Gesprächstermin vereinbart. Sogenannte „Tür- und Angel-Gespräche“ sind zu vermeiden.
- Beschwerden und Beratungsgespräche werden auf dem „Dienstweg“ geführt. Das bedeutet, dass zunächst mit den jeweils zuständigen Fachlehrerinnen bzw. OGS-Kräften gesprochen wird, dann ggf. mit der Klassenlehrerin und erst anschließend mit der Schulleitung.
- Die Gespräche werden offen, höflich und respektvoll geführt. Wir reden miteinander, nicht übereinander. Zudem gelten grundsätzlich folgende Gesprächsregeln: Wir lassen einander ausreden und kommentieren die Beiträge des anderen nicht.
- Die Lehrkräfte äußern sich stets fachkompetent zu schulischen Themen.
Krankmeldungen und Beurlaubung
- Krankmeldungen sind unverzüglich im Schulsekretariat einzureichen. Dies kann zunächst telefonisch oder per E-Mail erfolgen.
- In Krankheitsfällen ist grundsätzlich eine schriftliche Entschuldigung der Erziehungsberechtigten erforderlich.
- Beurlaubungen müssen rechtzeitig schriftlich bei der Schule beantragt werden.
- Beurlaubungen können nur aus wichtigen Gründen ausgesprochen werden.
- Beurlaubungen vor und nach den Ferien sind grundsätzlich nicht zulässig (Nur im Einzelfall kann geklärt werden, ob eine begründete Ausnahme vorliegt).
- Bei Krankheit unmittelbar vor oder nach den Ferien ist ein ärztliches Attest erforderlich, sonst erfolgt eine Mitteilung an das Schulamt um ein Bußgeldverfahren einzuleiten.
- Bei begründeten Zweifeln an ärztlichen Attesten bzw. Entschuldigungen der Eltern kann ein schulärztliches Gutachten beim Gesundheitsdienst des Kreises Höxter angefordert werden.